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Coronakrise trifft jeden 3

RA Joachim Kudoweh und die Unternehmensberater(in) Ina Lisa Rathje und Jürgen Wirobski sind Krisen und Sanierungsprofis, die hier Tipps geben was zu tun ist.

Teil a) Jürgen Wirobski

Bundeswirtschaftsminister hilft den “Coronabetroffene KMU Unternehmen” mit bis zu 4.000€ (Netto) Beratung und 100% Zuschuss Die Auswirkungen des Coronavirus haben Deutschland in einem Maß getroffen, auf das sich keiner vorbereiten konnte. Die wirtschaftlichen Folgen sind unter anderem Kurzarbeit, Ausfall von Arbeitskräften und Produktionen, Wegfall von Kunden, verkürzte Öffnungszeiten oder gar Schließungen von Unternehmen. Diesen negativen Auswirkungen insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie die Freien Berufe gilt es entgegenzutreten.

Ein externer Unternehmensberater kann Ihnen hierzu vielfältig Hilfestellung geben,

– ob Sie neue Geschäftsfelder suchen,
– Ihre Geschäfte umstellen/digitalisieren sollten oder
– aber auch wie Sie Ihre Liquidität wiederherstellen.

GUTER RAT IST DIESMAL NICHT TEUER

Bis 31. Dezember 2020 im Sinne eines Sofortprogramms ergänzt. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die unter wirtschaftlichen Auswirkungen aufgrund des Coronavirus leiden. Übrigens arbeiten wir in unseren Krisenberatungen mit dem bekannten Schuldenanwalt Rechtsanwalt Joachim Kudoweh zusammen. Er steht uns für die Bescheinigung, als geeignete Person oder Stelle auf der Grundlage persönlicher Beratung und eingehender Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Schuldners zur Verfügung. Fragen zu dem Programm? Rufen Sie uns Wir helfen beim Gründen, beim Wachsen und beim Verkaufen

Ihr Jürgen Wirobski

Teil b) Ina Lisa Rathje

Wir haben über KuG, die Soforthilfe und KfW-Darlehen gesprochen. Auch wenn es eventuell noch nicht überall reibungslos läuft, alles ist angeschoben. Erste Auszahlungen bei den Soforthilfen und Darlehen sind angekommen. Zum KuG bleibt noch folgendes hinzufügen. Einige Arbeitnehmer können mit den 60 oder 67% KUG ihren privaten Verpflichtungen nicht nachkommen. Wer also ein Problem bekommt wendet sich bitte an die Agentur für Arbeit. Unser Arbeitsminister Hubertus Heil hat in einer Pressekonferenz am letzten Dienstag (31.03.) klargestellt, dass KEINER sich scheuen sollte zusätzlich Grundsicherung zu beantragen, wenn die 60-67% nicht ausreichen. Also scheuen Sie sich bitte nicht den Antrag auf Aufstockung zu stellen.

Ihre Ina Lisa Rathje

Teil c) Joachim Kudoweh

Ich möchte im Rahmen unserer kurzen Videoreihe auf eine anderes Thema zu sprechen kommen, nämlich auf doppelt Haushaltsführung bei temporärem bzw. verlängertem Heimaufenthalt. Was passiert, denn eine Person aufgrund der Coronakrise vorübergehend in ein Pflegeheim muss und so für doppelte Haushaltskosten aufkommen muss. Oder die Person war in Kurzzeitpflege und kann jetzt nicht mehr zurück in die Wohnung. Die Pflegekasse hat vollmundig gesagt, dass sie alle Kosten übernehmen, aber ist die auch für die doppelte Haushaltsführung der Fall? Hier besteht meines Erachtens noch Diskussionsbedarf und bei diesen Auseinandersetzungen helfe ich Ihnen gerne.

Ihr Joachim Kudoweh

 

und von uns allen – bleiben Sie gesund!☀️☀️☀️

 

Joachim Kudoweh, Rechtsanwalt
+49 40 37501941 Handy +49 170 271 7299
kanzlei@kudoweh.de
https://www.kudoweh.de

Wirobski + Rathje GbR, +49 4152 849952
Unternehmensberater(in)
Ina Lisa Rathje +49 163 4282822
Jürgen Wirobski +49 163 4282820
Info@wirobski-rathje.de
https://wirobski-rathje.de

Author Ina Rathje

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