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Beratungsförderung- und Finanzierung

Beratungsförderung

Gut beraten in die Zukunft – wir sind bei folgenden Programmen als Berater akkreditiert

BAFA-Programm “Förderung von Unternehmensberatungen für KMU”

Ab dem 01.01.2023 können bisher nur die Zuschüsse des BAFA mit 50% und 80% beantragt werden. 

Sie finden uns ferner in der BAFA-Beraterliste, der NBank, in Projekten des DIHK (Deutscher Industrie- und Handelstag), außerdem sind wir autorisierte Berater der Offensive Mittelstand INQA (Initiative Neue Qualität der Arbeit).

BITTE BEACHTEN: Die EU-Förderprogramme unternehmensWert:Mensch – UWM – und unternehmensWert:Mensch plus – UWM plus – vom ESF und BMAS sind zum 31.12.2022 ausgelaufen. Der Hintergrund der Programme steht für eine moderne Personalpolitik und wird vsl. im Sommer 2023 mit dem Neuen Förderprogramm INQA Coachingin neuer Form aufgelegt.

Ab Sommer 2023 neue Förderprogramme: INQA Coaching rufen Sie uns gerne dazu an.

AVGS

Aktivierung- und Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit und den Jobcentern. 

 

Kooperationspartner Founder Fox

Mit unserem Kooperationspartner Founderfox GmbH, einem nach AZAV zertifizierten Bildungsträger und führen wir individuelle und kostenlose Gründerberatung durch sofern es von der Agentur für Arbeit zu 100 % gefördert wird. Thema hier ist »Heranführung an eine selbständige Tätigkeit« im Einzelcoaching entweder in Präsenz oder Online-Coaching per Video. Mehr Informationen über Founder Fox hier. 

 

 

Kooperationspartner TASys GmbH

Mit unserem Kooperationspartner der TASys GmbH nehmen wir jetzt auch die AVGS für EXISTENZGRÜNDUNG und SYSTEMISCHES EINZELCOACHING entgegen. Die TASys ist nach AZAV zertifiziert und ermöglicht uns die reibungslose Abwicklung der AVGS.
Die Arbeitsagentur und die Jobcenter geben die AVGS aus und werden nach Beendung der Massnahme mit uns abgerechnet. Auf den Förderungssuchenden entfallen hier in der Regel keine Kosten. Das Angebot können wir vor Ort und auch Online durchführen. Sprechen Sie uns an!

Hier die PDFs über dass Leistungsangebot der Tasys
ExistenzgründungSystemisches_Coaching
Systemisches_Coaching

BAFA 

Mit dem 01.01.2023 beginnt eine neue Förderperiode für das BAFA-Förderprogramm “Förderung von Unternehmensberatungen für KMU” welche bis zum 31.12.2026 gültig ist.

Das Programm richtet sich an Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) die

  • rechtlich selbständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft am Markt tätig sind und
  • ihren Unternehmenssitz und Deutschland haben.
  • Es werden weniger als 250 Personen beschäftigt und
  • der Jahresumsatz macht < 50 Mio. Euro aus oder der Jahresbilanzsumme < 43 Mio. Euro.
  • Neu gegründete Unternehmen, die noch keinen Jahresabschluss erstellt haben, können die Angaben nach Treu und Glauben schätzen.
    Das KMU darf die Voraussetzung für Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz oder Bilanzsumme zusammen mit einem Partnerunternehmen oder verbundenen Unternehmen nicht überscheiten.

Die bis 31.12.2022 bekannte Unterscheidung in Junge Unternehmen, Bestandsunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten gibt es damit nicht mehr.

Beratungen vor einer Gründung können nach wie vor nicht mit diesem Programm bezuschusst werden. Die Bundesländer bieten jedoch Zuschüsse zu den Beratungskosten und/oder eine kostenfreie Gründungsberatung für die Vorgründungsphase an.

Zuschuss

  • Die Höhe des Zuschusses richtet sich NEU nur noch nach den förderfähigen Beratungskosten sowie dem Standort der beratenen Betriebsstätte.
  • Förderfähige Beratungskosten sind das Honorar des Beratungsunternehmens plus eventuell angefallene Reisekosten des Beratungsunternehmens
  • Nicht förderfähige Beratungskosten sind die anfallende Umsatzsteuer plus eventuelle Zertifizierungskosten

Der Standort

  • der beratenen Betriebsstätte entscheidet über die Höhe des Zuschusses.
  • 80% Zuschuss wird in den Neuen Bundesländern (ohne Land Berlin, ohne Region Leipzig), der Region Lüneburg und der Region Trier gewährt.
    • Der maximale Zuschuss beträgt 2.800 €
    • bei einem Beratungsvolumen von 3.500 €.
  • 50% Zuschuss wird in den Alten Bundesländern (ohne Region Lüneburg, ohne Region Trier), dem Land Berlin und der Region Leipzig gewährt.
    • Der maximale Zuschuss beträgt 1.750 €
    • bei einem Beratungsvolumen von 3.500 €.

Im Vergleich zu den bis 31.12.2022 geltenden Richtlinien fallen hier die 4.000 € für Junge Unternehmen und die 90% für Unternehmen in Schwierigkeiten weg. 

Als Wirobski + Rathje sind wir beim BAFA unter der Berater ID 102957 registriert.

Zum BAFA

unternehmensWert:Mensch -UWM – zum 31.12.2022 beendet.

Das Programm unternehmensWert:Mensch wurde seit Sommer 2017 mehrfach verlängert und gilt nun letztmals seit dem 18.10.2021 bis zum um 31.12.2022. Das Programm zielt darauf ab, nachhaltige Lern- und Veränderungsprozesse in Unternehmen anzustoßen.

Die Ziele des geförderten Beratungsprogramms sind:

      • kleine und mittlere Unternehmen für zukünftige Herausforderungen zu sensibilisieren,
      • den Unternehmen bei der Entwicklung und Umsetzung einer mitarbeiterorientierten Personalpolitik konkrete Unterstützung zu bieten,
      • die Unternehmen zu befähigen, auf die vielfältigen betrieblichen Herausforderungen, die die Veränderungen der Arbeits- und Produktionswelt sowie der demografische Wandel mit sich bringen, eigenständig angemessen zu reagieren sowie
      • in den Unternehmen eine Unternehmenskultur zu etablieren, die zur motivations-, gesundheits- und innovationsförderlichen Gestaltung der Arbeits- und Produktionsbedingungen wie auch zur Fachkräftegewinnung und -bindung beiträgt.
      • Maximal 10 Tage mit einem Tagessatz von 1.000€ – Zuschuss 80% bei weniger als 10 Mitarbeitern und 50% bei 10 und mehr 10 Mitarbeitern.

Um diese Ziele zu erreichen, setzt unternehmensWert:Mensch auf professionelle Prozessberatung unter Beteiligung der Beschäftigten. Jürgen Wirobski und Ina Lisa Rathje sind autorisierte Prozessberater für das ESF-Beratungsprogramm unternehmensWert:Mensch

Flyer_unternehmenswertMensch_WUR

unternehmensWert:Mensch plus – UWM plus – zum 31.12.2022 beendet.

unternehmensWert:Mensch plus geht noch ein Stück weiter. Mittlerweile ist es keine wirkliche Neuigkeit, dass wir alle mehr und mehr Informationstechnologie einsetzen. Smartphones, Tablets und diverse Anwendungen sind vertraute und Arbeitsmittel an buchstäblichen allen Arbeitsplätzen. Die Chancen der Digitalisierung gewinnbringend einzusetzen, ist für KMU eine wirtschaftliche Notwendigkeit geworden. Um den digitalen Umbruch in der Arbeitswelt als Chance zu nutzen, benötigen Betriebe nachhaltige Strategien und neue Konzepte.

Wir unterstützten sie im Rahmen unserer geförderten Unternehmensberatung dabei, ihr Unternehmen für die Digitalisierung fit zu machen, innovative Konzepte für die Arbeit in der digitalen Transformation zu erproben und so individuelle und passgenaue Lösungen zu gestalten.

In welchen Bereichen?
Um erfolgreich in der digitalisierten Arbeitswelt bestehen zu können, müssen sich Unternehmen mit folgenden Fragestellungen beschäftigen:

      • Was bedeutet der digitale Wandel für das eigene Geschäftsmodell?
      • Wie sehen die Tätigkeiten der Zukunft aus und wie können Mitarbeitende dafür qualifiziert werden?
      • Wie ändern sich Führungsaufgaben und Karrierewege in der digitalen Arbeitswelt?
      • Wie können Unternehmen und Mitarbeitende den Kulturwandel und den demografischen Wandel in der digitalen Arbeitswelt gestalten?

Wir unterstützen Sie dabei, mit einer professionellen Beratung eigene Antworten und Lösungswege auf diese Fragestellungen zu entwickeln.

Was genau wird gefördert?
Es werden Beratungen gefördert werden, die personalpolitische und arbeitsorganisatorische Innovationsprozesse unterstützen, die im Zusammenhang mit konkreten digitalen Veränderungen im Betrieb stehen, unter Beteiligung der Beschäftigten und auf der Grundlage spezifischer Vorgaben zur methodischen Durchführung von Lern- und Experimentierräumen durchgeführt werden.

Die Förderung umfasst maximal 10 bis 12 Beratungstage, die Förderquote beträgt 80%, d.h. 20% des förderfähigen Beratungshonorars sind von den Unternehmen als Eigenanteil aufzubringen.

Wer wird gefördert?
Förderberechtigt sind Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeitende (Vollzeit) beschäftigen, mindestens zwei Jahre bestehen und deren Jahresumsatz weniger als 50 Millionen Euro (oder Jahresbilanzsumme geringer als 43 Millionen Euro) beträgt.

Wie läuft die Beratung ab?
Uns einfach anrufen, Termin machen und / oder hier nachlesen

Flyer 1 _Unternehmenswert-Mensch_Plus WUR

 

Flyer 2_Unternehmenswert-Mensch_Plus WUR

 

Mehr Resilienz mit dem uWM-Programmzweig „Gestärkt durch die Krise“ zum 31.12.2022 beendet.

Im Fokus des neuen Programmzweigs „Gestärkt durch die Krise“ steht der Aufbau und Stärkung organisationaler Resilienz. Das heißt, Unternehmen sollen darin unterstützt werden, eine widerstandsfähige und innovationsbereite Unternehmenskultur zu etablieren, um die COVID-19-Pandemie und deren Folgen gut und nachhaltig zu meistern, aber auch auf weitere Krisen besser vorbereitet zu sein. Denn die Pandemie hat gezeigt, wie Betriebe in kürzester Zeit auf tiefgreifende Veränderungen reagieren mussten, etwa auf Kontaktbeschränkungen und die Verlagerung von Arbeit ins Home-Office. Dabei wurde deutlich, dass besonders widerstands- und veränderungsfähige Unternehmen, sowie Unternehmen, die bereits vor der Krise digital gut aufgestellt waren, besser mit der neuen Situation zurechtkamen. Gleichzeitig hat die Pandemie den Strukturwandel in der Arbeitswelt massiv beschleunigt. Digitalisierung sowie zeit- und ortsflexibles Arbeiten werden über die Pandemie hinaus weiterbestehen und zunehmend zum Arbeitsalltag gehören. Mit der geförderten Beratung im Rahmen des neuen Programmzweigs werden KMU unterstützt, ihr Krisenmanagement zu verbessern und die durch die Coronapandemie ausgelösten Veränderungen der Arbeitsorganisation und Unternehmenskultur zu identifizieren, mitzugestalten und zu etablieren. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Chancen der virtuellen Kommunikation, der Personalführung auf Distanz sowie von Home-Office-Lösungen.

Förderung

Der Programmzweig richtet sich an KMU mit weniger als 250 Beschäftigten und 50 Millionen Euro Jahresumsatz. Die Förderung beträgt 80 Prozent. Es werden maximal fünf Beratungstage gefördert. Dafür kann der Programmzweig bis zu dreimal in Anspruch genommen werden. Ein Beratungszyklus darf nicht länger als drei Monate dauern.

Interessierte Unternehmen erhalten eine kostenlose Erstberatung in einer der bundesweit verfügbaren Erstberatungsstellen. Dort wird die grundsätzliche Förderfähigkeit geklärt und bei Bedarf ein Beratungsscheck ausgestellt. Es ist nicht möglich mehrere Programmzweige gleichzeitig zu absolvieren. Der Beraterhöchstsatz beträgt bei beiden Programmen 1.000€ netto pro Tag, wobei ein Beratungstag acht Stunden umfasst und die Aufteilung eines Beratungstages zulässig ist.

 

 

Chancengleichheit in der IKT-Branche mit dem uWM-Programmzweig „Women in Tech“  zum 31.12.2022 beendet

Der neue Programmzweig „Women in Tech“ begleitet Unternehmen der IT- und Tech-Branche dabei, Frauen für die Branche zu gewinnen und sie langfristig im Betrieb zu halten. Damit reagiert das Programm darauf, dass Frauen in einer maßgeblichen Zukunftsbranche der Digitalisierung nach wie vor deutlich unterrepräsentiert und ihre Arbeitsverhältnisse weniger stabil sind. Dies hängt häufig mit arbeitskulturellen Aspekten, stereotypen Vorstellungen und damit verbundenen beruflichen Barrieren zusammen.

Genau hier setzt „Women in Tech“ an. Im Programmzweig werden KMU beraten, wie sie mehr Chancengleichheit gewährleisten und ihr Personalmanagement ganzheitlich diversitätsorientiert aufstellen können. Das beinhaltet explizit auch ein auch LSBTI*-orientiertes HR-Management (LSBTI steht für lesbisch, schwul, bisexuell, trans und inter). Ziel ist die Etablierung einer diversen Unternehmenskultur – im Rahmen eines gemeinsamen Prozesses mit der Belegschaft.

Förderung

Der Programmzweig richtet sich an KMU mit weniger als 250 Beschäftigten und 50 Millionen Euro Jahresumsatz. Die Förderung beträgt 80 Prozent. Die Beratung im Programmzweig „Women in Tech“ umfasst maximal 15 Beratungstage und kann nur einmal genutzt werden. Hierfür stehen maximal neun Monate zur Verfügung. Es können nur Beratungsleistungen gefördert werden, die dem Aufbau eines gleichstellungs- und ganzheitlich diversitätsorientierten HR-Managements und einer entsprechenden Unternehmenskultur dienen.

Interessierte Unternehmen erhalten eine kostenlose Erstberatung in einer der bundesweit verfügbaren Erstberatungsstellen. Dort wird die grundsätzliche Förderfähigkeit geklärt und bei Bedarf ein Beratungsscheck ausgestellt. Es ist nicht möglich mehrere Programmzweige gleichzeitig zu absolvieren. Der Beraterhöchstsatz beträgt bei beiden Programmen 1.000€ netto pro Tag, wobei ein Beratungstag acht Stunden umfasst und die Aufteilung eines Beratungstages zulässig ist.

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