Mit dem 01.01.2023 beginnt eine neue Förderperiode für das BAFA-Förderprogramm “Förderung von Unternehmensberatungen für KMU” welche bis zum 31.12.2026 gültig ist. Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (bis 31. Dezember 2026) kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. Ausschlaggebend ist hierbei der Zeitpunkt der Antragstellung.
Das Programm richtet sich an Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) die
- rechtlich selbständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft am Markt tätig sind und
- ihren Unternehmenssitz und Deutschland haben.
- Es werden weniger als 250 Personen beschäftigt und
- der Jahresumsatz macht < 50 Mio. Euro aus oder der Jahresbilanzsumme < 43 Mio. Euro.
- Neu gegründete Unternehmen, die noch keinen Jahresabschluss erstellt haben, können die Angaben nach Treu und Glauben schätzen.
Das KMU darf die Voraussetzung für Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz oder Bilanzsumme zusammen mit einem Partnerunternehmen oder verbundenen Unternehmen nicht überscheiten.
Die bis 31.12.2022 bekannte Unterscheidung in Junge Unternehmen, Bestandsunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten gibt es damit nicht mehr.
Beratungen vor einer Gründung können nach wie vor nicht mit diesem Programm bezuschusst werden. Die Bundesländer bieten jedoch Zuschüsse zu den Beratungskosten und/oder eine kostenfreie Gründungsberatung für die Vorgründungsphase an.
Zuschuss
- Die Höhe des Zuschusses richtet sich NEU nur noch nach den förderfähigen Beratungskosten sowie dem Standort der beratenen Betriebsstätte.
- Förderfähige Beratungskosten sind das Honorar des Beratungsunternehmens plus eventuell angefallene Reisekosten des Beratungsunternehmens
- Nicht förderfähige Beratungskosten sind die anfallende Umsatzsteuer plus eventuelle Zertifizierungskosten
Der Standort
- der beratenen Betriebsstätte entscheidet über die Höhe des Zuschusses.
- 80% Zuschuss wird in den Neuen Bundesländern (ohne Land Berlin, ohne Region Leipzig), der Region Lüneburg und der Region Trier gewährt.
- Der maximale Zuschuss beträgt 2.800 €
- bei einem Beratungsvolumen von 3.500 €.
- 50% Zuschuss wird in den Alten Bundesländern (ohne Region Lüneburg, ohne Region Trier), dem Land Berlin und der Region Leipzig gewährt.
- Der maximale Zuschuss beträgt 1.750 €
- bei einem Beratungsvolumen von 3.500 €.
Im Vergleich zu den bis 31.12.2022 geltenden Richtlinien fallen hier die 4.000 € für Junge Unternehmen und die 90% für Unternehmen in Schwierigkeiten weg.
Als Wirobski + Rathje sind wir beim BAFA unter der Berater ID 102957 registriert.