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Beratungsförderung- und Finanzierung

Beratungsförderung

Gut beraten in die Zukunft – wir sind bei den folgenden Programmen als Berater akkreditiert:

BAFA-Programm “Förderung von Unternehmensberatungen für KMU”

Ab dem 01.01.2023 stehen Zuschüsse des BAFA in Höhe von 50% und 80% bereit. Details siehe weiter unten.

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INQA Coaching – Ein Programm für die digitale Zukunft und die Arbeitskräftesicherung.

Beginn Sommer 2023 – hier stehen Zuschüsse des BMAS und ESF in Höhe 80% bereit. Details siehe unten.

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AVGS – mit Founder Fox und TASys –

Wir sind seit 2020 dabei und unterstützen Existenzgründer, die einen Aktivierung- und Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters bekommen haben. Details siehe unten.

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zu den einzelnen Programmen

INQA-Förderung

INQA-Coaching Förderprogramm des BMAS und ESF für KMU

Unterstützung für KMU bei der digitalen Transformation und Arbeitskräftesicherung

Mit INQA-Coaching passgenaue betriebliche Lösungen im Betrieb entwickeln, genau da wo die Ressourcen fehlen, um nachhaltige betriebliche Veränderungen angehen zu können. Speziell im Bereich Automation – Digitalisierung – Mitarbeiter.

INQA-Coaching ist ein gutes Instrument, um Neuland zu gestalten. Durch praxisorientiertes Vorgehen werden gemeinsam mit den Mitarbeitern passgenaue Lösungen gefunden. Alle profitieren davon, Unternehmen und Mitarbeiter. Das Ganze hat dann eine strategische Hebelwirkung fürs Unternehmen.

Damit Ihr Unternehmen die besten Experten zu Ihrer Unterstützung erhalten, kooperieren wir mit ausgewählten INQA Coaches. Sie finden uns auch unter INQA-COACHING-NORD. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns…

Wer ist förderfähig?

Folgende Voraussetzungen müssen Betriebe erfüllen:

  • Das Unternehmen ist rechtlich selbstständig, gehört den freien Berufen an oder ist ein gemeinnütziges Unternehmen.
  • Sitz und Arbeitsstätte des Unternehmens liegen in Deutschland.
  • Das Unternehmen besteht seit mindestens 2 Jahren am Markt oder bei Änderung der Rechtsform liegt die Gründung mehr als fünf Jahre zurück.
  • Mindestens eine*n vollzeitbeschäftigte*n sozialversicherungspflichtige*n Beschäftigte*n (im letzten Geschäftsjahr vor Beginn der Beratung sowie während des INQA-Coachings).
  • Die KMU-Eigenschaften gem. EU-Definition werden erfüllt: d.h.
    • weniger als 250 Beschäftigte (gemessen in Jahresarbeitseinheiten, JAE) und
    • Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Mio. Euro bzw. Vorjahresbilanz von nicht mehr als 43 Mio. Euro.

Was und wieviel wird gefördert?

  • Gefördert werden bis zu 12 Beratungstage à 8 Stunden und max. 1.200 Euro netto Tagessatz.
  • 80 % der Beratungskosten werden erstattet, 20 % müssen die Unternehmen selbst finanzieren.
  • Erstattet werden nur die Beratungskosten autorisierter INQA-Coaches.
  • Evtl. Neben- und Zusatzkosten für den INQA-Coach (z.B. Fahrtkosten, Verbrauchsmaterial, Kosten für Vor- und Nachbereitung) sind separat in Rechnung stellen, und sind nicht förderfähig.

Wie lange wird gefördert?

  • Das INQA-Coaching muss innerhalb von 7 Monaten nach Ausgabe des INQA-Coaching-Schecks abgeschlossen sein. Eine Verlängerung ist nicht möglich. (Die Einschränkung des Förderzeitraums orientiert sich an den Arbeitsphasen im INQA-Coaching, die circa 4 Monate umfassen und als konzentrierter Prozess durchgeführt werden sollen. Da es in der betrieblichen Praxis zu Verzögerungen kommen kann, ist der Förderzeitraum auf 7 Monate festgesetzt und bietet somit einen zeitlichen Puffer.)
  • Nach Ende des INQA-Coachings muss das Unternehmen innerhalb von 1 Monat den Antrag auf Förderung und Kostenerstattung im Förderportal Z-EU-S der DRV KBS einreichen. Die Abgabe der Unterlagen unterstützen wir bei Bedarf.
  • INQA-Coaches erhalten ihr Honorar direkt vom Unternehmen.
  • Das Unternehmen geht also in Vorleistung.

Ina Lisa Rathje (Berater-ID IC2347337) und Jürgen Wirobski (Berater-ID IC231oo13) sind als autorisierte INQA-Coaches registriert.

BMAS und ESF Förderung

Für KMU zu 80% gefördertes Programm

zur BAFA-Förderung

BAFA – Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Mit dem 01.01.2023 beginnt eine neue Förderperiode für das BAFA-Förderprogramm “Förderung von Unternehmensberatungen für KMU” welche bis zum 31.12.2026 gültig ist. Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (bis 31. Dezember 2026) kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. Ausschlaggebend ist hierbei der Zeitpunkt der Antragstellung.

Das Programm richtet sich an Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) die

  • rechtlich selbständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft am Markt tätig sind und
  • ihren Unternehmenssitz und Deutschland haben.
  • Es werden weniger als 250 Personen beschäftigt und
  • der Jahresumsatz macht < 50 Mio. Euro aus oder der Jahresbilanzsumme < 43 Mio. Euro.
  • Neu gegründete Unternehmen, die noch keinen Jahresabschluss erstellt haben, können die Angaben nach Treu und Glauben schätzen.
    Das KMU darf die Voraussetzung für Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz oder Bilanzsumme zusammen mit einem Partnerunternehmen oder verbundenen Unternehmen nicht überscheiten.

Die bis 31.12.2022 bekannte Unterscheidung in Junge Unternehmen, Bestandsunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten gibt es damit nicht mehr.

Beratungen vor einer Gründung können nach wie vor nicht mit diesem Programm bezuschusst werden. Die Bundesländer bieten jedoch Zuschüsse zu den Beratungskosten und/oder eine kostenfreie Gründungsberatung für die Vorgründungsphase an.

Zuschuss

  • Die Höhe des Zuschusses richtet sich NEU nur noch nach den förderfähigen Beratungskosten sowie dem Standort der beratenen Betriebsstätte.
  • Förderfähige Beratungskosten sind das Honorar des Beratungsunternehmens plus eventuell angefallene Reisekosten des Beratungsunternehmens
  • Nicht förderfähige Beratungskosten sind die anfallende Umsatzsteuer plus eventuelle Zertifizierungskosten

Der Standort

  • der beratenen Betriebsstätte entscheidet über die Höhe des Zuschusses.
  • 80% Zuschuss wird in den Neuen Bundesländern (ohne Land Berlin, ohne Region Leipzig), der Region Lüneburg und der Region Trier gewährt.
    • Der maximale Zuschuss beträgt 2.800 €
    • bei einem Beratungsvolumen von 3.500 €.
  • 50% Zuschuss wird in den Alten Bundesländern (ohne Region Lüneburg, ohne Region Trier), dem Land Berlin und der Region Leipzig gewährt.
    • Der maximale Zuschuss beträgt 1.750 €
    • bei einem Beratungsvolumen von 3.500 €.

Im Vergleich zu den bis 31.12.2022 geltenden Richtlinien fallen hier die 4.000 € für Junge Unternehmen und die 90% für Unternehmen in Schwierigkeiten weg. 

Als Wirobski + Rathje sind wir beim BAFA unter der Berater ID 102957 registriert.

Zum BAFA

zur AVGS - Förderung

AVGS

Aktivierung- und Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit und den Jobcentern. 

 

Kooperationspartner Founder Fox

Mit unserem Kooperationspartner Founderfox GmbH, einem nach AZAV zertifizierten Bildungsträger und führen wir individuelle und kostenlose Gründerberatung durch sofern es von der Agentur für Arbeit zu 100 % gefördert wird. Thema hier ist »Heranführung an eine selbständige Tätigkeit« im Einzelcoaching entweder in Präsenz oder Online-Coaching per Video. Mehr Informationen über Founder Fox hier. 

 

 

 

Kooperationspartner TASys GmbH

Mit unserem Kooperationspartner der TASys GmbH nehmen wir jetzt auch die AVGS für EXISTENZGRÜNDUNG und SYSTEMISCHES EINZELCOACHING entgegen. Die TASys ist nach AZAV zertifiziert und ermöglicht uns die reibungslose Abwicklung der AVGS.
Die Arbeitsagentur und die Jobcenter geben die AVGS aus und werden nach Beendung der Massnahme mit uns abgerechnet. Auf den Förderungssuchenden entfallen hier in der Regel keine Kosten. Das Angebot können wir vor Ort und auch Online durchführen. Sprechen Sie uns an!

 

Hier die PDFs über dass Leistungsangebot der Tasys
ExistenzgründungSystemisches_Coaching
Systemisches_Coaching

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