Alter Wein in neuen Schläuchen? Nicht ganz…
Ab 2021 wird die „präventive Sanierung“ voraussichtlich das „neue gesetzlich anerkannte Instrument“ sein, welches es Unternehmen ermöglicht, sich zur Abwendung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens neu aufzustellen.
Das „Neue“ daran ist: Mit einer Mehrheitsentscheidung von 75 Prozent aller Gläubiger kann z.B. eine außergerichtliche, freie Sanierung durchgeführt werden. Das heißt 75 Prozent der Gläubiger können entscheiden, ob die geplanten Maßnahmen umgesetzt werden können.
Die wichtigste Botschaft: Die präventive Sanierung wird kein bloßes Anhängsel zu bestehenden Regelungen, sondern bekommt eine ganz eigenständige Struktur.
Tatsächlich waren die Vor-Insolvenz-Beratungen schon immer darauf angelegt, rechtzeitig, „nicht öffentlich“ und einvernehmlich Ergebnisse zu erzielen. Jetzt wird diese Phase juristisch „geregelt“. Sanierungen können damit nicht mehr am Widerstand einzelner Gläubiger scheitern. Vorteil ist auch, dass die Unternehmen während der präventiven Sanierung dann optional verschiedene Instrumente wie etwa eine gerichtliche Bestätigung des Restrukturierungsplans oder auch einen vorübergehenden Vollstreckungsschutz in Anspruch nehmen können. Ferner kann eine präventive Sanierung weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.
Gerade nach dieser Pandemie, wird es etliche Unternehmen geben, die ihr Geschäftsmodelle überprüfen müssen. Klug ist es, dabei zu prüfen, ob nicht rechtzeitig begründete Vergleiche helfen könnten, Insolvenzen zu vermeiden. Auf jeden Fall werden insbesondere die Banken und Beteiligungsgesellschaften „eine gesicherte, positive Fortführungsprognose“ einfordern.
Was können Unternehmen tun, um zu erkennen, wann die „präventive Sanierung“ für sie eine sinnvolle Alternative darstellte:
- Unbedingte „sehr enge Beobachtung“ und Rating der Kunden.
- Stärkere Beachtung der kurz- und mittelfristigen Liquiditätsplanung.
- Genaues Hinterfragen der eigenen Marktstellung im aktuellen Umfeld.
- System der Risikoanalyse überprüfen und verbessern
Für die Implementierung können sich die Unternehmer externer Partner bedienen. Für KMU gelten hier die bekannten Förderprogramme der BAFA. Darüber hinaus sind regelmäßige unterjährige Risikoanalysen sinnvoll. Besser rechtzeitig über mögliche Risiken mit externen Beratern nachdenken und dann agieren, als meist sehr teuer bei Fehlern „hinterher“ reagieren zu müssen.
Ob diese Position nun Restrukturierungsbeauftragte(r) heißt oder einfach nur Risikomanagement oder Frühwarnsystem – intern oder extern – ist weniger wichtig. Wichtig dabei: es unbedingt einfach nur zu machen. Mit den eigenen Kennzahlen und Frühwarnsystemen.
Rufen Sie uns an, wir sind gerne für Sie tätig.